COVID 19 Verhaltensregeln ab 19. Mai 2021

Liebe Mitglieder!

Die Vorfreude auf die Lockerungen war groß – zur großen Verwunderung bedeuten die neuen „Lockerungen“ nun massive Verschärfungen für den Tennissport, der seit Jänner im Freien ohne jegliche Tests durchführbar war.

Die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass im Tennis Einzel und Doppel im herkömmlichen Sinn, Turniere sowie das Gruppentraining Indoor und Outdoor seit 19. Mai möglich sind. Somit können u. a. die Mannschaftsmeisterschaften Allgemeine Klasse und Senioren in allen Bundesländern ebenso starten wie die Bundesliga Allgemeine Klasse und Senioren.

Das Gesundheitsministerium setzt in dieser Verordnung bis 30. Juni weiters fest, dass die Voraussetzung für das Betreten der nicht öffentlichen Sportstätten in allen Sparten der Sportwelt der „Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr“ ist. Das bedeutet, dass man auch die Tennisanlagen nur betreten darf, wenn man getestet, geimpft oder genesen (3G-Regel) ist. Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Durch die 3G-Regel wird der Besuch der Restaurants und die Nutzung der Nassräume und Duschen in den Vereinen wieder möglich.

3G Regel

Der ÖTV und die Landesverbände werden sich weiter intensiv für den Tennissport, die Vereine und Mitglieder einsetzen und weitere Öffnungsschritte einfordern, damit der Tennisbetrieb in diesen herausfordernden Zeiten wieder zur Normalität zurückkehren kann.

Die Verhaltensregeln findet ihr nicht nur in diesem Beitrag auf der Homepage, sondern auch auf der Seite mit den aktuellen Corona-Infos des ÖTV.

Bitte lest euch die ÖTV Verhaltensregeln genau durch, beachtet die Maßnahmen und bleibt gesund.

Wir wünschen viel Spaß und Freude am Tennis!

Der Vorstand des TCP

Hier geht es zur PDF Datei mit den ÖTV COVID 19 Verhaltensregeln

ÖTV COVID 19 Verhaltensregeln